Sep
29
2011

Die Zügelei

Bis auf den Dortmunder Spacken interessierte niemanden von Anfang an der genaue Termin, die grobe zeitliche Einordnung „wahrscheinlich in der letzten Märzwoche“ reichte vorerst vollkommen aus, und das war auch gut so, denn wie ich ja schon geschrieben hatte, befand sich unsere Wohnung in der Schweiz ja noch im Bau, und wir wussten daher ja auch noch gar nicht, ob der Zeitplan überhaupt aufgehen würde.

Zeitplanung

Parallel zur Organisation der Zügelei begannen wir auszumisten – bei einigen Möbelstücken stand fest, dass sie einen erneuten Ab- und Aufbau sowie den Transport in die Schweiz eh nicht überstehen würden, und wir trennten uns von sechs randvollen Altkleidersäcken alter Klamotten.

Mal wieder ein kleiner Tipp am Rande: Mit dem Entrümpeln von Keller und Dachboden beginnen und sich erst dann um die eigentliche Wohnung kümmern. Erfahrungsgemäss stapelt sich dort das meiste Zeug, das man entsorgen kann, und ebenfalls quasi ein ungeschriebenes Gesetz ist es, dass am Ende die Zeit knapp zu werden pflegt. Viele Leute stapeln daher von Umzug zu Umzug immer mehr Ramsch, den man eigentlich längst hätte entsorgen können.

Ende Februar lieferte uns die Spedition die Umzugskartons inkl. Packmaterial. Wie vorab besprochen, handelte es sich um gebrauchte professionelle Speditionskartons, die im Mittel deutliche Gebrauchsspuren aufwiesen, aber durch die Bank sauber und stabil waren und ihren Zweck, noch einmalig einen Transport zu überstehen, voll erfüllen würden. Jeder Karton verfügte über einen sauberen grossen Aufkleber, auf dem man den Inhalt und das Zielzimmer vermerken konnte, und das beigelegte Packmaterial (jede Menge Seidenpapier und spezielle Wellpappeblätter fürs Einrollen von Gläsern und Tassen) war so umfangreich ausgelegt, dass wir nun noch genug für einen weiteren Umzug übrig haben.

Zwischen all den anderen noch zu erledigenden Dingen konnten wir so ab Anfang März mit dem Einpacken unseres Hausrats beginnen. Damit die Kartons nicht überall im Weg herumstehen würden, räumten wir unsere Essdiele aus; so konnten wir nahezu sämtliche Kartons ordentlich und stabil in diesem „Halb“zimmer stapeln. Wie im letzten Post als Tipp schon genannt, wurde jeder Karton auf allen sichtbaren Flächen nummeriert und auf dem Aufkleber und einer der Schmalseiten grob der Inhalt angegeben – alle Angaben wurden parallel dazu in einer Liste aufgenommen.

In der ersten Märzwoche erhielten wir dann Post von unserem neuen Vermieter mit dem genauen Übergabetermin. Da quasi zeitgleich insgesamt 22 Wohnungen in 2 brandneuen Gebäuden bezugsbereit und übergeben wurden, wollte die Verwaltung idealerweise auch gleich Zeitfenster fürs Zügeln zuteilen (keine Ahnung, in wie weit dies für die Schweiz repräsentativ ist, für uns Deutsche mutet das auf jeden Fall erst einmal ungewohnt an). In unserem Schreiben stand etwa folgender Wortlaut: „Wir möchten am 30.03. um 11:00 Uhr die Wohnungsübergabe mit Ihnen durchführen; direkt im Anschluss können Sie dann in Ihre neue Wohnung zügeln“, und „wir bitten um Rücksichtnahme auf Ihre Mitmieter, da an jedem Tag bis zu drei Übergaben stattfinden“.

Tja, da hatten wir anscheinend ein Problem. Der vorgeschlagene Übergabetermin war zwar vollkommen in Ordnung (wenngleich unser Terminplan damit absolut auf Kante genäht war, da ich ja schon am 01.04. meinen ersten Arbeitstag haben würde), aber der Passus mit dem direkt anschliessenden Einzug gefiel uns gar nicht. Also rief ich bei der Verwaltung an und erkundigte mich sicherheitshalber, ob das wirklich so gemeint wäre wie wir es interpretierten. „Ja, natürlich“, lautete die Auskunft. „Tja, tut mir schrecklich leid, aber dann haben wir ein Problem – wir zügeln ja nicht nur ein paar Kilometer wie die meisten anderen, sondern kommen über fast 700 km entfernt aus Deutschland. Unsere Spedition muss am Vortag einpacken und fährt über Nacht bis zur Grenze, und voraussichtlich ab 8 Uhr wären die dann vor Ort. Ich kann ein halbes Dutzend Leute nicht vier Stunden lang einfach däumchendrehend da warten und sitzen lassen, wer soll das denn bezahlen?“ – „Oh, das haben wir in der Tat nicht bedacht. Ja, hm, lassen Sie mich bitte mal schauen…..(fängt an zu räumen und zu kramen)“.

Ich wiederum: „Bitte, ich möchte Ihnen da auch keine riesigen Umstände machen, Sie haben da ja offenbar schon alles organisiert. Wie viele Parteien zügeln denn am 31.03.?“ – „Niemand.“ – „Na ist doch perfekt, was halten Sie denn von folgendem Vorschlag? Wir führen die Übergabe durch wie von Ihnen geplant, aber ich lasse unseren Hausrat dann erst am 31. kommen – so stören wir mit dem dicken Laster dann auch keine unserer Nachbarn.“ – „Ja, das ist eine super Idee, so können wir das machen. Ich halte das bei uns schriftlich fest, dann passt das“. Mit dieser Lösung fiel uns ein Stein vom Herzen, entsprach die Vorgehensweise doch auch eher unserer eigenen Planung.

Direkt im Anschluss teilte ich der Spedition den endgültigen Termin mit. Bis Mitte März brauchten die dann zur Vorbereitung der Zollformalitäten noch diverse zuvor besprochene Unterlagen von uns:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Zollformular 18.44 inkl. Übersiedelungsgutliste
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (gibt es für EU15/EFTA-Bürger formell nicht mehr, allerdings erhält der zukünftige Arbeitgeber nach Einreichung des Antrags immer noch ein Schreiben zur Bestätigung des vollständigen Eingangs aller erforderlichen Unterlagen, und das nimmt der Zoll gerne als informelle Zusicherung)
  • Kopie des Arbeitsvertrags (Beträge können geschwärzt sein)
  • Kopie Abmeldebescheinung aus Deutschland
  • Kopie Reisepässe aller einwandernden Familienmitglieder
  • Kopie Mietvertrag

Je mehr dieser Unterlagen verfügbar sind, desto besser. Für die Vorabüberstellung der Unterlagen reichen Scans bzw. Fotokopien völlig aus, lediglich 18.44 und die Übersiedelungsgutliste muss der Fahrer der Spedition am Tag der Überführung der Sachen im Original mitführen.

Unsere endgültige Planung: ich reise am 29.03. mit dem Wagen, Brotbackautomat samt Stromadapter, ein paar Lebensmitteln und unseren wertvollsten Dokumenten in die Schweiz und übernachte bei einem Bekannten von M. an der Zürcher Goldküste. Von dort aus fahre ich am 30.03. dann weiter und wickle die Wohnungsübergabe ab, um anschliessend einige Besorgungen zu erledigen und Brot für die Möbelpacker als Verpflegung vor Ort zu backen. Gleichzeitig rückt die Spedition am 30.03. an unserer alten Wohnung an und räumt sie leer, überwacht von M.. Die Spediteure bringen den LKW anschliessend auf ihren Werkshof, gehen früh schlafen und beginnen gegen 22 Uhr die Reise Richtung Deutsch/Schweizer Grenze Weil am Rhein, wo sie in den frühen Morgenstunden des 31.03. ankommen. Ankunft im Raum Luzern bei unserer neuen Wohnung dann am Vormittag, wo dann der LKW entladen und alle Möbel am richtigen Platz wieder montiert werden.

M. musste noch bis Mitte Mai in Deutschland bleiben, bis ihr Mutterschutz begann. Daher blieben einige wenige Sachen in unserer alten Wohnung, in der sie es sich dann für die nächsten sechs Wochen „gemütlich“ machen würde. Für die Nacht vom 30. auf den 31. in unserer noch komplett leeren neuen Wohnung hatte ich aufblasbares Bett, Isomatte und Schlafsack dabei.

Der Zügeltag

Die Realität lief denn auch beinahe exakt wie geplant ab. Am Tag vor meiner Ausreise meldete ich mich vollständig in Deutschland ab, eine Kopie der Abmeldebescheinigung reichte ich noch bei der Spedition ein (man sollte die Bescheinigung unbedingt hochauflösend einscannen und gut und sicher archivieren – später gibt es noch etliche nützliche Anwendungsfälle für das Ding). Die Spedition wiederum sorgte am selben Tag noch für ein amtliches Parkverbot vor unserer Wohnung und rückte pünktlich zum Einpacken an, während ich parallel dazu in Malters die Wohnung entgegen nahm (alles fein säuberlich auf einer fünf Seiten langen Übergabeliste schriftlich fixiert). Ungeplant war lediglich die lange Wartezeit an der Grenze am darauf folgenden Morgen, so dass der LKW nicht wie geplant um 08:00 Uhr, sondern erst gegen 11 in Malters ankam. Dennoch wurden die Leute der Spedition zeitig fertig, Ausladen des LKW und Aufbauen der Möbel dauerte gerade einmal bis 15 Uhr.

Anmeldung, Strom, Telefon/Internet, Eingewöhnen

Am 01.04. meldete ich mich auf der Gemeinde an. Das muss innert acht Tagen ab Datum der Einreise erfolgen und schliesst die Beantragung der Aufenthaltsbewilligung ab. Daher muss man zur Anmeldung auch ein biometrisches Passfoto mitbringen. Zusätzlich hatte ich noch Kopien unseres Mietvertrags und meines Arbeitsvertrags dabei. Zwei Wochen später erhielt ich Post vom Bundesamt für Migration in Luzern mit einem Termin zum persönlichen Vorstellungsgespräch direkt nach Ostern, in dessen Anschluss ich dann meine B-Bewilligung ausgehändigt bekäme.

Beim Gemeindeamt erhielt ich eine dicke Willkommensmappe mit etlichen Informationen rund um die Gemeinde, einen Abfallkalender, zur Mülltrennung und und und – und ein Anmeldeformular zur Billag. Das ist die hiesige Form der deutschen GEZ und anders als diese nicht gerätebezogen, sondern eine Haushaltsabgabe, der man nicht entgehen kann. Es ist dringend davon abzuraten, einen solchen Versuch zu unternehmen, denn das wäre quasi zwangsläufig zum Scheitern verurteilt und kostet schlanke 5‘000 Stutz extra. Die reguläre Billaggebühr beträgt 38.55 CHF pro Monat, und derzeit wird von monatlicher Rechnungstellung auf eine jährliche Vorauszahlung umgestellt. Die Billaganmeldung habe ich noch am gleichen Tag ausgefüllt und eingeworfen – für den April mussten wir effektiv keine Gebühren zahlen, für Mai gab es noch eine Monatsrechnung, und zum Juni traf uns dann schon die Umstellung auf die Jahresgebühr, die allerdings mit einem Zahlungsziel von mehr als 90 Tagen erst jetzt im September beglichen werden muss.

Um die Anmeldung beim örtlichen Stromanbieter (so offen wie in Deutschland ist der hiesige Markt nicht, de fakto herrschen hier überwiegend noch Gebietsmonopole vor) hat sich unser Vermieter gekümmert; man sollte aber sicherheitshalber „seinen“ Stromzähler im Haus ausfindig machen und den Zählerstand direkt beim Einzug notieren.

Eine sehr wichtige Beschaffung hingegen, die ich schnellstmöglich erledigen wollte, war die Versorgung mit Telefon und Internet. Das sollte man wirklich asap erledigen, denn anderenfalls fressen einen die Roaminggebühren eines stattdessen vorerst weiter genutzten deutschen Mobilfunkangebots buchstäblich auf. In nur zehn Tagen und weniger als 30 Minuten echter Telefonierzeit mit M. habe ich mehr als 45 EUR durch den Kamin gejagt, zum Grossteil halt wegen unverschämt hoher Roaminggebühren, die seitens callmobile ausserhalb der EU einkassiert werden.

Gross ist die Auswahl hier anders als in Deutschland nicht. Eigentlich hat man fast nur die Wahl zwischen Swisscom (der hiesige Platzhirsch für Festnetz und DSL), UPC Cablecom (der Platzhirsch in Sachen Kabelfernsehen und Internet übers Kabel) und einigen lokalen Kabelnetzbetreibern. Da unser Kabelanschluss schon als Nebenkostenbestandteil der Miete abgerechnet wird (und der Anbieter eben genau einer dieser Lokalanbieter ist), fiel Cablecom aus der Rechnung gleich raus. Swisscom sagte mir einfach nicht zu (sehr teuer für deutsche Verhältnisse, der Telefonanschluss hätte unter Beizug eines Elektrikers – was für sich schon einige hundert Stutz extra kostet – aktiviert werden müssen, und ich hätte irgendwie die Firmware unserer Fritzbox 7270 auf AnnexA umpatchen müssen. Im Vergleich dazu war das Angebot des Kabelanbieters ein Schnäppchen: Telefonie mit einer Semiflat (1‘000 min/Monat inkl.) und Internet mit 12 MBit down / 800 KBit up als Vollflat für 84.00 CHF pro Monat, fürs Kabelmodem fällt nur eine einmalige Kaution von 120 CHF an, und der Vertrag ist jährlich kündbar. Die Fritzbox lässt sich problemlos als Router „hinter“ dem Kabelmodem weiternutzen, und sogar der Telefonanlagenteil ist mit etwas Bastelei (man muss sich selbst ein passendes Kabel crimpen) direkt nutzbar.

Wie lange es dauerte, bis ich den Anschluss nutzen konnte, fragt ihr? Nun, am 06.04. bin ich in den örtlichen Laden zur Beauftragung des Anschlusses, zwei Tage später sollte ich das Kabelmodem abholen kommen, und noch am selben Abend war der Anschluss schon „scharf“ und freigeschaltet.

Will man anschliessend nicht innert kurzer Zeit mit etlichen Werbeanrufen bombardiert werden, sollte man es in Erwägung ziehen, den Eintrag im Telefonbuch mit einem Sternchen versehen zu lassen (bedeutet so viel wie „bitte keine Werbeanrufe“ und ist sogar halbwegs wirksam) sowie sich in die Robinsonliste der Werbewirtschaft eintragen (die hält nicht nur den Anrufbeantworter, sondern gleich auch den Briefkasten mit sauber).

Praxistipp VoIP

Zum Abschluss heute noch ein sehr wertvoller Tipp, um die Telefoniekosten mit den Freunden und Verwandten in Deutschland zu senken: legt euch, idealerweise noch vor der Auswanderung, also so lange ihr noch eine deutsche Hauptanschrift habt, einen Voice over IP Account mit deutscher Telefonnummer zu. Ich habe das beispielsweise bei Sipgate gemacht, geht dank automatisierter Abfrage der Wohnanschrift bei der Schufa online in Minutenschnelle. Damit habt ihr dann innerhalb der Schweiz eure Schweizer Festnetznummer, und für Telefonate nach Deutschland telefoniert ihr konsequent mit der VoIP-Nummer. Bei uns macht das einen Unterschied von 0.10 CHF pro Minute gegenüber 1.79 €c / min, also gut 80 Prozent Preisersparnis. Und umgekehrt können die deutschen Freunde und Verwandten üblicherweise für lau bei euch anrufen, da in Deutschland ja inzwischen fast jeder eine echte Flatrate ins Festnetz hat (und ihr habt ja eine deutsche VoIP-Nummer mit deutscher Ortsvorwahl, gell).

In unserer Fritzbox kann man das dann auch noch toll konfigurieren, dass je nach angerufener Nummer das passende Mobilteil bimmelt, und durch Wahlregeln kann die Box auch selbständig feststellen, wann ihr nach Deutschland telefoniert (und wählt dann selbst zwischen Festnetz und VoIP).

So gaaaaanz sauber ist der Trick zwar nicht, weil man genau genommen keine deutsche Festnetznummer mehr haben darf, wenn man keinen deutschen Wohnsitz mehr sein eigen nennt – falls einen gar zu sehr das schlechte Gewissen plagen sollte, kann man aber die Nummer ja auch einfach auf Eltern oder Geschwister in Deutschland laufen lassen.

Permanentlink zu diesem Beitrag: http://www.caits.de/2011/66/die-zuegelei

Sep
26
2011

Umzug organisieren

Nach längerer Pause finde ich endlich einmal wieder etwas Zeit, hier weiter zu schreiben. In den letzten Posts habe ich ja schon viele wichtige Aspekte beschrieben, nun geht es so langsam aber sicher ans Eingemachte, nämlich die Organisation des eigentlichen Umzugs.

Zur Wahl stehen hier klassisch zwei Varianten, nämlich das Anmieten eines passend dimensionierten Kleinlasters und komplett eigenhändiger Abbau der Möbel, Verladung, Transport und Wiederaufbau in der neuen Wohnung, bzw. die komfortablere (aber auch zumeist deutlich teurere) Variante, kurzerhand eine Umzugsspedition zu beauftragen.

Egal, für welche Variante man sich entscheidet, in jedem Fall gilt es, eine sogenannte Umzugsgutliste zu erstellen, die bei der Einreise dem Schweizer Zoll vorgelegt werden muss. Es lohnt sich also, diese Liste möglichst frühzeitig aufzustellen, hilft sie doch unter anderem auch bei der korrekten Einordnung, wie gross beispielsweise der Kleinlaster werden muss, bzw. mit welchen Kosten man bei der Spedition zu rechnen hat.

Was gehört auf diese Liste?

Aufzulisten ist praktisch der gesamte Hausrat, den man mit in die Schweiz einführen möchte, also sämtliche Möbel, Kleidung, Spielzeug, Lebensmittelvorräte, Geschirr etc.. Auch wenn ihr nicht direkt alles mitnehmen werdet, muss die Liste dennoch vollständig sein, da man zwar bis zu eineinhalb Jahre nach dem ersten Einreisetag noch sogenannte Teileinfuhren durchführen darf, der Schweizer Zoll möchte aber direkt bei der Einreise wissen, was ihr alles einzuführen gedenkt. Bei den Lebensmitteln sind insbesondere bei Alkohol, Tabak, manchen Pflanzen etc. spezielle Limite und ggf. Auflagen zu berücksichtigen. Genaueres erfahrt ihr auf den Webseiten des Schweizer Zolls.

Erstaunlich ist, dass beim normalen privaten Reiseverkehr recht strikte Limite für Wein, Bier und härtere Alkoholika sowie Tabakwaren bestehen, die unbeanstandeten Maximalmengen bei der Deklaration als Übersiedelungsgut hingegen recht grosszügig dimensioniert sind. So darf man bis zu 200 Liter Wein oder Bier (sogenannte „haushaltsübliche Menge“) mit einführen – das haben wir als Weintrinker natürlich ausgenutzt.

Achtung bei Neuwaren: Als Übersiedelungsgut gelten ausschliesslich Dinge, die sich zum Einreisezeitpunkt seit mindestens sechs Monaten in eurem Besitz befinden. Es ist also anzuraten, bei noch extrem neu wirkenden Sachen sicherheitshalber die Originalrechnung parat zu haben, falls sich ein Zöllner doch einmal den Inhalt des LKW genauer anschauen möchte. Alle Gegenstände, die ihr innerhalb der letzten sechs Monate vor der Einreise angeschafft habt, müssen regulär verzollt werden. Das gilt übrigens auch für eure(n) PKW(s) – dazu aber in einem eigenen Post beizeiten mehr.

Wie ausführlich muss die Liste sein?

Es reicht offiziellen Angaben auf den Webseiten des Schweizer Zolls zufolge vollkommen aus, wenn die Liste grob strukturiert euren Hausrat auflistet, also z.B. „eine Waschmaschine, ein Wäschetrockner, ein Bett 160x200cm, zwei Kleiderschränke 60x100x235cm, 20 Kartons Kleidung, 5 Kartons Lebensmittel, drei Kartons Geschirr, Besteck, Gläser und Tassen, ein Peugeot 307 2.0l Automatik, BJ 2005“.

Für euch selbst solltet ihr dann während des Einpackens all eurer Sachen in die zig Kartons eine Liste erstellen, was in welchem Karton landet (Kartons durchnummerieren nicht vergessen!) und in welches Zimmer in der neuen Wohnung die einzelnen Kartons getragen werden sollen. Jeder Karton selbst sollte neben seiner Nummer und dem Zielzimmer ebenfalls grob seinen Inhalt auflisten. Erstens habt ihr es dann später beim Auspacken der wichtigsten Haushaltsgegenstände einfacher, und zweitens freut sich ein übereifriger Zöllner dann, falls er doch mal einen Blick in den LKW wirft, über eure detaillierte Vorarbeit, die ihm die Stichproben sehr erleichtert (und im Geiste wird er sich wahrscheinlich über die wie immer überfleissigen Gummihälse kaputt lachen).
Zur Liste gehört dann auf jeden Fall noch das vollständig ausgefüllte Zoll-Formular „Übersiedelungsgut“ mit der Nummer 18.44. Die Werte für Schätzwert und ungefähres Gewicht sollten halbwegs plausibel sein, müssen aber nicht wirklich exakt sein.

Selber machen oder Spedition?

Es hängt nicht zuletzt von euren finanziellen Mitteln und euren persönlichen Vorlieben ab (es soll ja Leute geben, die es als spannendes Hobby betrachten, bei sommerlichen Temperaturen mit einem LKW stundenlang an einer EU-Aussengrenze zu warten), wie ihr die Übersiedelung organisiert. Für jemanden, der eh schon grenznah auf deutscher Seite gelebt hat und nun in die grenznahe Schweiz zügeln will, kann es sich durchaus rechnen, alles selbst zu machen. Für uns mit unseren fast 700km Distanz war das nichts, wir haben uns von Anfang an auf die Beauftragung einer erfahrenen Spedition konzentriert. Ein Mietlaster für unseren Hausrat wäre inkl. Sprit und Kilometern zwar auf „nur“ etwa 1‘000 EUR gekommen, dafür hätten wir aber auch erheblich mehr Zeitaufwand und Stress mit allem gehabt.

So beschränkte sich unser Stress in erster Linie auf das Finden des passenden Auftragnehmers. Dazu sind wir ab Anfang Januar zweigleisig vorgegangen. Auf der einen Seite haben wir eine sogenannte Umzugsauktion gestartet – nicht etwa, um ernsthaft übers Internet „unseren“ Auftragnehmer zu finden, sondern einfach, um ein Gefühl für das Preisgefüge zu bekommen. Das Prinzip ist einfach und funktioniert ähnlich wie eine Niederländische Tulpenauktion oder Handwerker-Websites wie MyHammer und Co.: man muss eingeben, von wo nach wo man zügeln möchte, wann das geschehen soll, wie die Zufahrten an beiden Orten sind und insbesondere welcher Hausrat zu transportieren ist (spätestens an diesem Punkt angekommen werdet ihr also zwangsläufig eine recht genaue Liste eures Hausrats erstellen), und nach und nach melden sich verschiedene Speditionen mit ihren Preisvorstellungen (anonymisiert, versteht sich, da die Plattform als Vermittler ja eine Provision kassieren möchte). Erstaunlich ist das so ermittelte Preisspektrum: bei uns ging es von knapp 2‘000 EUR bis zu 4‘500 EUR, und liess man diese beiden Ausreisser aussen vor, lag der Mittelwert zwischen 2‘700 und 2‘900 EUR.
Es bleibt euch als Veranstalter der Auktion zum Schluss dann selbst überlassen, ob ihr mit einem oder mehreren Bietern Kontakt aufnehmen wollt, und wenn, dann muss das auch nicht zwingend der optisch billigste Bieter sein. Wir hatten bei der Idee, irgendeine vollkommen fremde Klitsche zu beauftragen, die womöglich noch hunderte Kilometer entfernt von unserer alten Wohnung sitzt (einige Gebote erhielten wir ernsthaft aus der Nähe der polnischen Grenze), einfach kein gutes Gefühl, sondern wollten bewusst auf persönliche Betreuung aus der Nähe setzen.

Daher haben wir uns auf der anderen Seite parallel zur Auktion mit rund einem halben Dutzend Speditionen im Raum Essen, Dortmund, Düsseldorf sowie eine Empfehlung aus Bremerhaven in Verbindung gesetzt, die laut ihren Websites auf Erfahrungen mit Umzügen in die Schweiz verweisen konnten.

Ganz, ganz wichtiger Tipp: lasst euch niemals, niemals, nie auf eine Spedition ein, die nicht Mitglied in einem der Möbelspeditionsverbände ist (der wichtigste und seriöseste zu nennende Verband nennt sich AMOE), und achtet insbesondere auch niemals einfach nur auf den Preis, sondern auch auf andere Faktoren. Ansonsten kann es euch schnell passieren, dass ihr eure Möbel am Zielort angekommen als Geiseln vorfindet und sich der ach so günstige Preis auf einmal verdoppelt, oder es gibt Ärger mit dem Schweizer Zoll, oder euer Hausrat kommt beschädigt oder gar unvollständig in der Schweiz an (passiert alles immer wieder, das Internet ist voll von solchen Horrorgeschichten, weil die Auftraggeber ursprünglich zu geizig waren). Verbandsmitglieder hingegen werden sich grundsätzlich die leerzuräumende Wohnung und die Wegverhältnisse vor Ort anschauen kommen und eine verbindliche Schätzung über den Umfang des Hausrats (in Kubikmetern) sowie ein schriftliches Angebot mit einer verbindlichen Preisobergrenze abgeben.

Wir hatten einen einzigen Nicht-AMOE-Spediteur aus Dortmund kontaktiert, der „selbstverständlich“ der „billigste“ war (Angebot unter 2‘000 EUR), doch der Typ, der bei uns vorbeikam, deklassierte sich von Anfang an selbst. Er stank nach Zigarettenqualm wie nichts Gutes, wirkte ungepflegt, scherte sich einen Dreck darum, dass er mit seinem schmutzigen Arbeitsschuhen unseren Boden versaute, wusste alles besser und wollte mir allen Ernstes auftischen, der Schweizer Zoll wolle eine bis aufs einzelne Buch und die einzelne CD/DVD exakt aufgeschlüsselte Liste. Ging gar nicht, danke, und ab dafür.

Gegenbeispiele waren dann durch die Bank alle anderen Spediteure, die bei uns vorbeikamen. Wer sich angesichts der winterlichen Strassenverhältnisse verspätete, kündigte dies schnell telefonisch an; galt es Schrankinhalte abzuschätzen, wurden wir vorher gefragt „Darf ich da mal einen Blick hineinwerfen?“, und mehrere der Herren gaben uns durch verschiedenste Tipps (einiges kannte ich aus dem Forum schon) das deutliche Signal, dass sie sich wirklich auskannten (u.A. „Dass Sie noch erheblich mehr Wein einführen dürfen, als Sie bisher aufgelistet haben, wissen Sie?“).

Ihr merkt, abgesehen vom Auftreten der Leute ist es gut auch ein paar Fangfragen parat zu haben, mit denen ihr die behauptete Erfahrung mit Nicht-EU-Umzügen und speziell Schweiz-Auswanderungen auf ihren Wahrheitsgehalt abklopfen könnt.

Entschieden haben wir uns schlussendlich nicht für das günstigste Angebot, sondern für eine Spedition aus Essen, deren Angebotspreis ziemlich exakt dem Durchschnitt aller erhaltenen Gebote der Auktion und Angebote entsprach. Ausschlaggebende Punkte waren erstens, dass der gute Herr schon während der Besichtigung en passant die vollständige für den Zoll relevante Übersiedelungsgutliste erstellt hatte, und zweitens, dass er der einzige Anbieter überhaupt war, der mitgedacht hatte und uns keine Kartons zur Miete anbot, sondern vorab fragte, ob er uns stattdessen gebrauchte Kartons zu einem fairen Preis zum Kauf offerieren dürfe, da man sich so den aufwendigen und teuren Rücktransport der Kartons sparen könne. Schon während des Besichtigungstermins unserer Wohnung ging er mit uns sämtliche Papiere für die Zollformalitäten durch („egal, ob Sie sich für uns entscheiden, einfach damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen“).

Da die Frage eh kommt: Rund 2‘800 EUR waren zu veranschlagen, und zwar für ein Rundumsorglospaket, das einzig und allein das Einpacken der Kartons ausklammerte, denn das wollten wir doch lieber selbst machen, um hinterher auch zu wissen, wo wir was wiederfinden würden.

Permanentlink zu diesem Beitrag: http://www.caits.de/2011/62/umzug-organisieren

Sep
23
2011

Cerebraldarwinismus reloaded

In meinem alten Blog hatte ich anno dazumal kurz eine Wortschöpfung grob erläutert, die sich während eines netten Ausgeh-Abends im Gespräch ergeben hatte: Cerebraldarwinismus.

Aus aktuellem Anlass möchte ich ergänzen, dass sich dieser auch ganz ohne Zuhilfenahme alkoholischer Getränke praktizieren lässt. Stattdessen benötigt man einfach einen Fernseher mit Fernbedienung und diverse deutsche Privatsender. Jetzt zappt man der Reihe nach durch die Programme durch und bleibt “versehentlich” für mehr als einige wenige Sekunden in den diversen Talkshows, “DSDS”-, “Supertalent”-, “GNTM”-, “X-Diaries” etc. -Sendungen hängen.

Die Wirkung ist definitiv vergleichbar. Erhärtend gegenüber der klassischen Art der Anwendung ist allerdings, dass ein übermässiger Genuss offenbar eine exponentielle Wirkung hat, wie die offiziell kommunizierten Einschaltquoten immer wieder belegen.

Permanentlink zu diesem Beitrag: http://www.caits.de/2011/58/cerebraldarwinismus-reloaded

Jul
12
2011

Wichtiger und nützlicher Ausweiskram

Ab Anfang Januar 2011 begannen wir parallel zu unseren sonstigen Vorbereitungen die nächsten wichtigen Schritte – jede Menge behördlichen Papierkram zu erledigen. In einem ersten Schritt ist hierbei erst einmal wichtig, sämtliche Ausweispapiere aller auswandernden Haushaltsmitglieder darauf hin zu überprüfen, ob sie in absehbarer Zeit auslaufen werden – insbesondere also Personalausweise und Reisepässe.

Pass und Personalausweis

Einen neuen Reisepass kann man nämlich zwar auch bei der Botschaft in Bern beantragen, sobald man keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat, es ist allerdings erheblich aufwendiger (man muss zwingend live und in Farbe in Bern höchstpersönlich vorsprechen) und erfordert eine schiere Unzahl an zusätzlich vorzulegenden Papieren. Das kann man sich ersparen, wenn man sich rechtzeitig (spätestens acht Wochen vor der Auswanderung) und noch mit deutschem Wohnsitz drum kümmert, falls ein Reisepass wenige Monate nach der Auswanderung ablaufen wird (mit ohnehin schon abgelaufenen Papieren kann man schon die Ausreise selbst vergessen).

Ungleich komplizierter wird es, falls man seinen deutschen Personalausweis weiter behalten möchte und dieser kurz nach der Auswanderung ablaufen würde. Da kann einem nämlich die Botschaft in Bern nach aktuell noch gültigem Stand auch nicht mehr helfen. Genau genommen ist für die Verlängerung bzw. Neuausstellung eines abgelaufenen Personalausweises das Bürgerbüro zuständig, in dessen Gemeinde man in Deutschland seinen letzten Hauptwohnsitz hatte – da müsste man also hin (persönlich, versteht sich), und speziell in ländlicheren Gegenden trifft man dann nach einigen Äusserungen im Web zu urteilen vielfach auf Unkenntnis des zuständigen Personals, die einen unverrichteter Dinge mit den Worten “Sie wohnen ja nicht mehr hier” zurückschicken möchten. In Grenznähe zur Schweiz soll es wohl einige Ämter geben, die sich auch für Ausgewanderte um neue Personalausweise kümmern – soweit ich das sehen kann, ist das aber wohl in erster Linie Kulanz, die sich die Ämter auch gut bezahlen lassen.

Ergo: falls ein Perso in Bälde abläuft, lieber – wiederum noch mit deutschem Wohnsitz – einen neuen Ausweis beantragen (das wird dann jetzt ja automatisch die Chipkarte, die übrigens später bei der Abmeldung aus Deutschland dann für Zusatz”spass” sorgen kann, siehe unten).

Unsere Reisepässe waren bei unserer Prüfung nicht betroffen, wohl aber mein Personalausweis. Der wäre nämlich im August abgelaufen, aber speziell für Reisen innerhalb der EU ist es durchaus praktisch auf den dicken Reisepass verzichten zu können, wenn man stattdessen seinen Perso mitführt.
Der neue Chipkarten-Personalausweis erfordert wie auch der moderne Pass ein biometrisches Foto. Die Schweizer Behörden (insbesondere Migrationsamt und Fahrausweisstelle) wollen das ebenfalls, und glücklicherweise sind die Vorgaben beider Länder hier mal sehr ähnlich, so dass ein Besuch beim deutschen Fotografen für ca. vier Bilder pro Person erst einmal ausreichen sollte.

Also gingen wir Anfang Januar 2011 zum Fotoshooting, und ich stiefelte Ende Januar dann zum Bürgerbüro zwecks Antrag auf neuen Personalausweis. Drei Wochen später war der neue Ausweis da und dieser Punkt der Todoliste sauber abgehakt.

Aufgrund von M.s Schwangerschaft und damit verbunden wegen des Umstands, dass sie in der Schweiz vorerst und auf absehbare Zeit keine Arbeit suchen würde, würde es unseren Informationssammlungen zufolge als unverheiratetes Paar (sog. Konkubinat in der Schweiz) eventuell schwierig werden, für M. die gleiche B-Aufenthaltsbewilligung wie für mich zu bekommen – verbunden mit dem Nachteil der jährlichen Verlängerungspflicht und einer erheblich längeren Wartezeit auf eine C-Bewilligung (die gibt’s nur dann, wenn man vorher mindestens fünf Jahre am Stück schon B hatte). Wir wollten also alles daran setzen, M. als eindeutigen Familiennachzug „durchzubringen“, und da half uns wiederum ihre Schwangerschaft.

Urkunden

Unsere Idee: wir wollten auf jeden Fall ein beidseitiges Sorgerecht für unsere Kleine, und dies wiederum setzt eine Vaterschaftsanerkennung voraus. Beides kann man in Deutschland beim örtlichen Standes- bzw. Jugendamt deklarieren bzw. beurkunden. Beide Urkunden würden wir zur Beantragung von M.s Aufenthaltsbewilligung zusätzlich und unaufgefordert mit einreichen, um den Status „Familiennachzug“ deutlich zu machen.

Die Anerkennung der Vaterschaft erfordert eine Geburtsurkunde des Vaters.
Da diese Geburtsurkunde (und auch für jedes Haushaltsmitglied!) später noch mehrfach in der Schweiz gebraucht wird, lohnt es sich, beim Standesamt seines Geburtsortes mindestens drei Ausfertigungen zu beantragen, idealerweise in Form Internationaler Geburtsurkunden. Die Laufzeit bis zur Zustellung der Urkunden auf dem Postweg liegt unserer Erfahrung nach bei etwa einer Woche (innerhalb Deutschlands). Achtet bitte darauf, die Geburtsurkunden wiederum nicht zu früh zu bestellen, denn aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen möchten die Schweizer gerne sogenannte „aktuelle“ Urkunden, deren Ausstellungsdatum nicht länger als sechs Monate ab Datum der Einreichung gerechnet zurückliegt.

Mit der Geburtsurkunde zogen wir dann zur vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung, und damit wiederum beurkundeten wir dann amtlich das beidseitige Sorgerecht.

Tipp am Rande: wirklich jede Urkunde, Pässe, Personalausweise, Führerscheine, Fahrzeugscheine des/der Auto(s) etc. auf den Scanner legen und hochauflösend und in Topqualität einscannen und auf diese Weise elektronisch archivieren. Vielfach stellt man erst vor Ort in der Schweiz fest, wie häufig man die eine oder andere Kopie doch noch wieder benötigt, und vom Rechner aus hat man am schnellsten eine neue Kopie ausgedruckt.

Falls ihr irgendwann aus der Kirche ausgetreten seid, habt ihr das auch einmal schriftlich bekommen. Dieser Austrittsbeleg sollte ebenfalls dringend wiedergefunden (bzw. zur Not – gegen Gebühr, leider, wiederbeschafft) werden, denn nur wenn man den Kirchenaustritt beim zukünftigen Arbeitgeber nachweisen kann, wird dieser dafür sorgen können, euch nach der richtigen Quellensteuertabelle ohne KSt. abrechnen zu können.

Etwa sechs bis acht Wochen vor dem geplanten Einreisetermin/Stellenantritt solltet ihr dann die Beantragung der Aufenthaltsbewilligung(en) veranlassen. Bei uns hiess das: mitte Februar Kopien (müssen nicht beglaubigt sein) von Reisepass, Geburtsurkunde, Arbeitsvertrag (Beträge dürfen geschwärzt sein), Mietvertrag (Beträge dürfen geschwärzt sein, dient zum Nachweis angemessen dimensionierten Wohnraums für alle einwandernden Haushaltsmitglieder) sowie Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung an den neuen Arbeitgeber senden, damit dieser die Anträge für die Aufenthaltsbewilligung(en) beim zuständigen Migrationsamt einreichen kann. Achtung: es ist zwar durchaus üblich, dass der Arbeitgeber sich darum kümmert und das vielleicht sogar für die gesamte Familie erledigt, das muss allerdings nicht so sein. Ihr solltet das also bitte vorab freundlich klären, bevor ihr euren neuen Chef mit so vielen Papieren überfallt.

Die biometrischen Fotos aller Haushaltsmitglieder sind erst bei der Anmeldung auf der Gemeinde in der Schweiz mitzubringen.

Anfang März erhielt mein neuer AG dann Post vom Migrationsamt mit der Information, dass die Unterlagen vollständig wären, verbunden mit dem Hinweis, dass es ja seit der vollen Freizügigkeit für EU15/EFTA-Mitglieder seit 2007 mangels Erfordernis keine schriftliche Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung mehr gibt (faktisch entspricht dieses Schreiben also dennoch genau dieser obsoleten Zusicherung und sollte daher für die Zollformalitäten bei der Überführung des Umzugsguts auf jeden Fall in Kopie mitgeführt werden).

Abmeldung aus Deutschland

Am Vortag der Auswanderung bekam ich dann im Bürgerbüro dank meines neuen Personalausweises noch einmal deutsches Beamtentum mit entsprechend fragwürdigem Spassfaktor zu spüren. Denn Ende März 2011 war der neue Personalausweis noch so frisch eingeführt, dass die Damen und Herren im Amt vielfach in dessen Handhabung noch nicht ganz sicher waren (soweit ja kein Verbrechen). Mit dem neuen Ausweis besteht nun bei einer vollständigen Abmeldung aus Deutschland jedoch die Pflicht, nicht nur einen amtlich gesiegelten Aufkleber mit dem Text „Keine Hauptwohnung in Deutschland“ auf der Rückseite der Chipkarte aufzubringen, sondern es muss auch vorschriftsgemäss der gleiche Vermerk in den Chip selbst hinein.

Blöderweise haben aber die tollen Damen und Herren Softwareingenieure, auf deren Mist die Software zur Änderung eben jener Chipdaten gewachsen ist, vollkommen übersehen, dass es eben nicht nur innerhalb Deutschlands umziehende Bürger mit der Chipkarte geben wird (das Ummelden auf eine neue Anschrift funktioniert nämlich bestens), sondern halt auch solche, die sich komplett aus Deutschland abzumelden wünschen. – Und genau das konnte die Software zu unserem Zeitpunkt X (noch) nicht. Ich versicherte der Dame vom Amt zwar mehrfach, dass mir die Anschrift im Chip furzegal wäre, ich bräuchte eh ausschliesslich die Abmeldebescheinigung und sonst nichts, aber sie beharrte auf ihren Vorschriften und versuchte eine reichliche Dreiviertelstunde alles, den Text doch irgendwie in den Chip zu bekommen. Auch der Amtsleiter persönlich konnte nichts machen, so dass erst die kategorische Antwort aus der IT „das geht wirklich nicht“ sie zum Einlenken brachte und mich schweren Herzens zwar mit Aufkleber aussen, aber falscher Anschrift innen, von dannen ziehen liess.
Die Abmeldebescheinigung sollte wiederum kopiert und gescannt werden, denn sie wird einerseits beim Schweizer Zoll bei der Einreise gebraucht, andererseits unter anderem zur Änderung des Reisepasses und anderen Dingen.

Permanentlink zu diesem Beitrag: http://www.caits.de/2011/53/wichtiger-und-nuetzlicher-ausweiskram

Jul
03
2011

Unsere Tochter ist da

Heute hat endlich unsere Tochter im Kantonsspital in Sursee das Licht der Welt erblickt. Die junge Dame liess sich gut zehn Tage mehr Zeit als prognostiziert, hat die zusätzliche Zeit aber sprichwörtlich zum Sich-hübsch-machen genutzt, wie es so schön heisst.

Wir frischgebackenen Eltern sind sehr stolz und glücklich. Bitte um Nachsicht, dass es deshalb mit den Updates gerade ein bisschen stockt.

Permanentlink zu diesem Beitrag: http://www.caits.de/2011/50/unsere-tochter-ist-da

Ältere Beiträge «